Die Kurabgabe/UsedomCard
Usedom bietet vielfältige Erlebnisse, die das ganze Jahr über für Abwechslung sorgen. Möglich wird dies durch die Kurabgabe/UsedomCard – der Kur- und Gästekarte für Gäste und Einheimische. Mit ihr leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung, Erhaltung und Weiterentwicklung touristischer Angebote. Gleichzeitig können Sie sich auf zahlreiche Vorteile freuen. Und das einheitlich in allen Seebädern!
- Strandnutzung (teilweise bewacht)
- 5 Seebrücken, Kur- & Kinderheilwald, Spiel- & Ruheplätze
- OstseeTherme exklusiv (Benutzung gegen Entgelt)
- kostenfreier Besuch von zahlreichen Veranstaltungen in den Seebädern
- persönliche Beratung in den Touristinformationen
WAS SONST NOCH?
für die ganzjährige unentgeltliche Nutzung der Toiletten
für Sicherheit am Strand durch den Wasserrettungsdienst
für die umfangreiche und regelmäßige Strandreinigung
für die kostenfreie Nutzung von Bibliothek, Kinderspielzimmer und Heimatstube im „Haus des Gastes“
für die unentgeltliche/ermäßigte Nutzung kostenpflichtiger Veranstaltungen im Kurpark und im „Haus des Gastes“ wie z. B. Vorträge, Ausstellungen, musikalische und literarische Abende, Konzerte, Kinderveranstaltungen, Ortswanderungen, Veranstaltungen wie u.a. das Osterfest, Pfingstfest, Kreidemalfestival, Seebadfest, XXL-Strandfeuerwerk oder das Usedomer Drachenfestival in Karlshagen
für gepflegte Spielplätze und deren regelmäßige Wartung
gepflegte öffentliche Anlagen (u.a. Kurparkpflege, Müllbeseitigung, Bepflanzung, Baumpflege, Blumen- und Weihnachtsschmuck, Reinigung der Gebäude und Sanitäranlagen, Reparatur und Instandhaltung der touristischen Anlagen, Bänke und Wege
für kostenfreie Hundekotbeutel und Hundetoiletten
für kostenfreies WLAN am Strand und in der Touristinformation
Für welchen Zeitraum und wo ist die Kurabgabe zu zahlen?
Die Kurabgabe ist ganzjährig zu entrichten, wobei die Höhe der Kurabgabe sich in der Haupt- bzw. der Nebensaison unterscheidet. Die Kurabgabe ist für die Dauer des Aufenthaltes in den Seebädern Usedoms beim Vermieter bzw. bei Tagesgästen in der Touristinformation oder an den bereitgestellten Automaten des jeweiligen Seebades zu zahlen. Die Jahreskurabgabe wird ganzjährig erhoben. Ein Abgabenbescheid wird hierfür von der Touristinformation verschickt. Nach Zahlung der Kurabgabe erhalten die Kurabgabepflichtigen ihre UsedomCard (Kurkarte), die den jeweiligen Namen und das Datum des Aufenthaltes des Kurabgabenpflichtigen enthält. Bei Tagesgästen, die Ihre Kurkarte am Automaten lösen, ist der Name nicht aufgedruckt. Für Gruppen können Sammelkurkarten ausgestellt werden. Die Kurkarte quittiert die Zahlung der Kurabgabe. Die UsedomCard (Kurkarte) ist stets bei sich zu führen und bei Kontrollen vorzuweisen. Kurkarten sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Benutzung werden sie eingezogen
Ortsfremde Personen, die sich in den Seebädern aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird. Auch ortsfremd ist, wer in den Seebädern Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit (umschlossener Raum, der zum Wohnen und Schlafen genutzt werden kann) ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt. Ortsfremd ist nicht, wer in den Seebädern arbeitet, sich weiterbildet oder in einem Ausbildungsverhältnis steht. Ortsfremd ist nicht, wer einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaftet, der keine Wohnnutzung ermöglicht.
Höhe der Kurabgabe (UsedomCard)
Kinder unter 6 Jahren sind befreit und erhalten eine kostenfreie UsedomCard
Vorsaison (01.01.–31.03.) 2,65 EUR
Hauptsaison (01.04.–31.10.) 3,05 EUR
Nachsaison (01.11.–31.12.) 2,65 EUR
5.45 Uhr
7.45 Uhr
12.45 Uhr
17.45 Uhr
20.45 Uhr
23.45 Uhr
16.10. - 15.03.
5.45 Uhr
8.45 Uhr
12.45 Uhr
17.45 Uhr
20.45 Uhr
Zecherin
5.45 Uhr
8.45 Uhr
12.45 Uhr
16.45 Uhr
20.45 Uhr
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